Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern
Ausbildung 2023
Sonderlehrgang Kampfmittelbeseitigung Sondergebiete – Fundmunition mit chemischen Kampfstoffen
Der Umgang mit CKS-Fundmunition und chemischen Kampfstoffen verlangt vom Fachkundigen nach §20 SprengG der Kampfmittelräumung einen hohen Ausbildungsstand. Ziel der Ausbildung ist ein in der Praxis belastbarer Befähigungsscheininhaber, der eine CKS- Räumstelle selbstständig leiten kann oder zur Sicherung eines CKS-Einzelfunds unter Beachtung des Arbeitsschutzes und der Umfeldgefährdung die entsprechenden Maßnahmen festlegen kann. Hierfür sind ein sicheres Erkennen und Identifizieren von chemischer Kampfstoffmunition und die Einschätzung des vorliegenden Gefährdungspotenzials erforderlich.
Im munitionstechnischen Ausbildungsbestandteil werden der Aufbau, die Funktion und die Wirkungskomponenten von chemischer Kampfstoffmunition behandelt. Dazu gehören auch das Aufsuchen, Identifizieren, Bergen und Transportieren. Ein weiterer Teil der Ausbildung umfasst die Erarbeitung eines Räumkonzeptes. Hierbei werden nicht nur der Ablauf von Maßnahmen der Beräumung chemischer Kampfstoffmunition, sondern auch entsprechenden sicherheitstechnischen Regeln für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die Bestandteile der persönliche Schutzausrüstung, die Grundlagen für deren Anwendung, entsprechende Anwendungsbeschränkungen und –grenzen, sowie die Erkundung und Analytik dem Lehrgangsteilnehmer nähergebracht. In einem praktischen Teil werden die Erkundung von CKS, der Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung, einschließlich schwerer Atemschutzgeräte, Dekontamination, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen gelehrt.
Termin
05.06.2023 – 16.06.2023
0rt
GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern
Mitteltrift 1, 19065 Pinnow
Inhalte
- Nationale und internationale Rechtsgrundlagen
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Fundmunition mit chemischen Kampfstoffen, Munitionstechnik
- Chemische Kampfstoffe und ihre chemischen und physikalischen Eigenschaften
- Gefährdungsanalyse bei CKS Funden
- Erkundung und Analytik von CKS
- Nachweis von CKS mit Standardverfahren
- Persönliche Schutzausstattung
- Dekontamination von Personal und Arbeitsmittel
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen beim Umgang mit CKS
- Konzeption von Räummaßnahmen mit CKS
- Einrichten, Betreiben und Rückbau einer CKS Räumstelle
- Verpacken, Verbringen und Transportieren von Fundmunition mit CKS
- Praktische Ausbildung persönliche Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte
- Praktische Ausbildung Dekontamination
- Praktische Ausbildung Erkundung von CKS
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 32 1. SprengV. zu Lehrgangsbeginn, Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG als Fachtechnische Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung.
Spezielle Voraussetzung
G 26.2 Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzmasken oder
G 26.3 Tauglichkeitsuntersuchung schwerer Atemschutz
Dauer
2 Woche
Abschluss
Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Lehrgangskosten
Anmeldung
Organisatorische Hinweise
Hotelbuchungen organisieren Sie bitte selbstständig.
Nachfolgende Hotels oder Pensionen befinden sich im unmittelbaren Umfeld.
- Schloss Basthorst, Schlossstraße 18 in 19089 Crivitz OT Basthorst, Tel. 03863 5250, E-Mail: info@schloss-basthorst.de
- Hotel und Ferienwohnungen Rabenstein, Residence Park 7 in 19065 Raben-Steinfeld, Tel. 03860 580270, E-Mail: info@hotel-rabenstein.com
- Gut Settin, Crivitzer Straße 45, 19089 Settin, Tel.: 03861 55200
- Pension Bett am Kornfeld, an der Crivitzer Chaussee 3, 19065 Pinnow, Tel. 03860 8277, E-Mail: info@pension-bett-am-kornfeld.de
- Ferienpark am Pinnower See, Am See 61 A in 19065 Pinnow, Tel. 03860 547, E-Mail: info@ferienpark-pinnow.de
- Ferienhausvermietung Buchholz, Schweriner Strasse 30 in 19306 Neustadt-Glewe, Tel. 038757/ 596900, E-Mail: ferienhaeuser.buchholz@freenet.de
- Ferienwohnungen in Pinnow und Umfeld
Allgemeine Hinweise und Schulungsbedingungen
Anmeldungen können bis zu 20 Arbeitstage (Ausnahme: Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung: bis zu 30 Arbeitstage) vor Veranstaltungs- beginn per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl von 20 Personen berücksichtigt.
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, -EOD TRANING CENTRE- zustande.
Hotelbuchungen müssen von den Teilnehmern selbstständig organisiert werden.
Rücktritt und Kündigung
Teilnehmer können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieser Rücktritt kann per E-Mail oder Fax erfolgen. Folgende Stornokosten werden dem Teilnehmer auf Grundlage des Zeitpunkts des Einganges der Rücktritterklärung bei der GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern in Rechnung gestellt.
Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
Rücktritt bis 6-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnehmergebühr
Rücktritt bis 2-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie Rücktritt am Veranstaltungstag/ Nichterscheinen: 100% der Teilnehmergebühr
Änderungen und Absage von Veranstaltungen
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, zu Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, eine Veranstaltung aus ihr nicht zu vertretenden Gründen (mangelnde Teilnehmeranzahl; Mindestteilnehmer pro Veranstaltung: 10, Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt) örtlich oder räumlich zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden gegebenenfalls zurückerstattet.
Änderungen vorbehalten!
Sonderlehrgang
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Anmeldeformular
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular
Bitte beachten Sie, dass ohne eine gültige Un-bedenklichkeits-bescheinigung nach §34 der 1. SprengV eine Teilnahme an unseren Lehrgängen nicht zugelassen ist. Den nachfolgenden Antrag reichen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
Bescheinigung
über die Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung
Bescheinigung
über die Teilnahme an Sprengungen