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Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern

Ausbildung 2024 /2025

Sonderlehrgang Sondergebiete Kampfmittelbeseitigung - Sperrwaffen der Marine –

Der Sonderlehrgang dient der Erlangung der Fachkunde für den Umgang mit Fundmunition – Sperrwaffen der Marine – im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung, eingeschränkt auf das Aufsuchen, Freilegen, Identifizieren, Feststellung der Umgangssicherheit, Bergen, Vernichten, das Aufbewahren, den Transport innerhalb der Betriebsstätte und das Überlassen, sowie die Empfangnahme.

Im munitionstechnischen Ausbildungsbestandteil werden der Aufbau, die Funktion und die Wirkungskomponenten von Marinesperrwaffen behandelt.

Nach Abschluss des Sonderlehrgangs wird der Befähigungsschein um 5 Jahre verlängert (1. SprengV. §32).

Termin

04.11.2024 – 15.11.2024

03.11.2025 – 14.11.2025

Ort

GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern
Mitteltrift 1, 19065 Pinnow

Inhalte

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 32 1. SprengV. zu Lehrgangsbeginn, Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG als Fachtechnische Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung, 2 Jahre Tätigkeit in der Kampfmittelräumung als Fachtechnische Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung

Dauer

2 Wochen

Abschluss

Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Lehrgangskosten

Seminarkosten inkl. Lehrmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr: 2.701,50 EUR

Verpflegungsleistungen (2. Frühstück, Mittagstisch, Kaffeeimbiss): 297,50 EUR


Anmeldung

Anmeldungen werden per E-Mail (office@gfkb-mv.de) oder Fax (+49 3860 505920) entgegengenommen.

Organisatorische Hinweise

Hotelbuchungen organisieren Sie bitte selbstständig.

Nachfolgende Hotels oder Pensionen befinden sich im unmittelbaren Umfeld.

Allgemeine Hinweise und Schulungsbedingungen

Anmeldungen können bis zu 20 Arbeitstage (Ausnahme: Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung: bis zu 30 Arbeitstage) vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl von 20 Personen berücksichtigt.

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, -EOD TRANING CENTRE- zustande.
Hotelbuchungen müssen von den Teilnehmern selbstständig organisiert werden.

Rücktritt und Kündigung

Teilnehmer können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieser Rücktritt kann per E-Mail oder Fax erfolgen. Folgende Stornokosten werden dem Teilnehmer auf Grundlage des Zeitpunkts des Einganges der Rücktritterklärung bei der GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern in Rechnung gestellt.


Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
Rücktritt bis 6-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnehmergebühr
Rücktritt bis 2-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie Rücktritt am Veranstaltungstag/ Nichterscheinen: 100% der Teilnehmergebühr

Änderungen und Absage von Veranstaltungen

Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, zu Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.

Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, eine Veranstaltung aus ihr nicht zu vertretenden Gründen (mangelnde Teilnehmeranzahl; Mindestteilnehmer pro Veranstaltung: 10, Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt) örtlich oder räumlich zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden gegebenenfalls zurückerstattet.

Änderungen vorbehalten!

Sonderlehrgang

Das PDF steht Ihnen hier zum Download bereit.

Anmeldeformular

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular

Bitte beachten Sie, dass ohne eine gültige Un-bedenklichkeits-bescheinigung nach §34 der 1. SprengV eine Teilnahme an unseren Lehrgängen nicht zugelassen ist.

Bescheinigung

über die Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung

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