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Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern

Ausbildung 2024 / 2025

Sonderlehrgang „Kampfmittelbeseitigung – Entschärfen und Vernichten von Fundmunition auf einer Räum- oder Sprengstelle“

Zweifellos gehört das Entzündern von Abwurfmunition zu den verantwortungsvollsten und gefährlichsten Tätigkeiten in der Kampfmittelräumung. Der Umgang mit Abwurfmunition verlangt auf Grund des enormen Gefährdungs- und Schadenpotenzials vom Fachkundigen nach §20 SprengG einen hohen Ausbildungsstand und umsichtiges Handeln. Ziel der Ausbildung ist ein in der Praxis belastbarer Befähigungsscheininhaber nach §20 für das Entschärfen, Entzündern oder für die Sprengung von Abwurfmunition unter Beachtung der Sicherheit und der Schadensbegrenzung.

Termin

03.06.2024 – 21.06.2024

07.10.2024 – 25.10.2024

06.10.2025 – 24.10.2025

Ort

GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern
Mitteltrift 1, 19065 Pinnow

Lehrgangsinhalt

a) Ermitteln und Beurteilen der mit den beabsichtigten Tätigkeiten nach Nummer 1 verbundenen möglichen Gefährdungen

b) Ermitteln und Treffen der notwendigen und geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdung

c) Überprüfen und erforderlichenfalls Anpassen der Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen d) Führen von Dokumentationen zu den in Buchstaben a bis c genannten Pflichten

Besondere Zulassungsvoraussetzung

Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV. zu Lehrgangs- beginn,

a) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem
– Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung“ oder
– Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung – Anpassung für Personen, die eine Ausbildung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung absolviert haben“

oder

die Teilnahme an einem
– Wiederholungslehrgang „Verfahren der Kampfmittelbeseitigung“
jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn

und

b) Nachweise über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als fachtechnisches Aufsichtspersonal beim Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Fundmunition in einem gewerblichen Unternehmen der Kampfmittelräumung oder bei einem Staatlichen Kampfmittelräumdienst.
Die praktische Tätigkeit muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein. Der Nachweis zu Buchstabe a ist durch Vorlage
– eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag

oder

– des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen der in Buchstabe a genannten Lehrgänge zu erbringen.

Die Nachweise zu Buchstabe b müssen durch den Inhaber der Erlaubnis nach § 7 SprengG oder den Leiter des Staatlichen Kampfmittelräumdienstes ausgestellt sein.

Dauer

3 Wochen

Abschluss

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (nach §32 III Nr. 8 der 1. SprengV) nach praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung.

Lehrgangskosten

Seminarkosten inkl. Lehrmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr: 4.494,75 EUR

Verpflegungsleistungen (2. Frühstück, Mittagstisch, Kaffeeimbiss): 446,25 EUR


Anmeldung

Anmeldungen werden per E-Mail (office@gfkb-mv.de) oder Fax (+49 3860 505920) entgegengenommen.

Organisatorische Hinweise

Hotelbuchungen organisieren Sie bitte selbstständig.

Nachfolgende Hotels oder Pensionen befinden sich im unmittelbaren Umfeld.

Allgemeine Hinweise und Schulungsbedingungen

Anmeldungen können bis zu 20 Arbeitstage (Ausnahme: Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung: bis zu 30 Arbeitstage) vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl von 20 Personen berücksichtigt.

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, -EOD TRANING CENTRE- zustande.
Hotelbuchungen müssen von den Teilnehmern selbstständig organisiert werden.

Rücktritt und Kündigung

Teilnehmer können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieser Rücktritt kann per E-Mail oder Fax erfolgen. Folgende Stornokosten werden dem Teilnehmer auf Grundlage des Zeitpunkts des Einganges der Rücktritterklärung bei der GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern in Rechnung gestellt. Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten Rücktritt bis 6-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnehmergebühr Rücktritt bis 2-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie Rücktritt am Veranstaltungstag/ Nichterscheinen: 100% der Teilnehmergebühr

Änderungen und Absage von Veranstaltungen

Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, zu Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.

Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, eine Veranstaltung aus ihr nicht zu vertretenden Gründen (mangelnde Teilnehmeranzahl; Mindestteilnehmer pro Veranstaltung: 10, Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt) örtlich oder räumlich zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden gegebenenfalls zurückerstattet.

Änderungen vorbehalten!

Sonderlehrgang

Das PDF steht Ihnen hier zum Download bereit.

Anmeldeformular

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular

Bitte beachten Sie, dass ohne eine gültige Un-bedenklichkeits-bescheinigung nach §34 der 1. SprengV eine Teilnahme an unseren Lehrgängen nicht zugelassen ist.

Bescheinigung

über die Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung

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