Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern
Ausbildung 2023
Sonderlehrgang „Kampfmittelbeseitigung – Entschärfen und Vernichten von Fundmunition auf einer Räum- oder Sprengstelle“
- Die Fachkunde beinhaltet das:
- Bearbeiten, beschränkt auf das Entschärfen
- Vernichten durch Verwenden von Explosivstoffen einschließlich Zündmitteln von Fundmunition auf einer Räum- oder Sprengstelle
- Keine Fachkunde wird z. B. vermittelt für:
- Aufsuchen, Freilegen, Bergen, Aufbewahren von Fundmunition, einschließlich derjenigen, die chemische Kampfstoffe enthalten
- Be- und Verarbeiten explosionsgefährlicher Stoffe, ausgenommen das Entschärfen von Fundmunition
- Allgemeine Sprengarbeiten
Termin
09.10.2023 – 27.10.2023
0rt
GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern
Mitteltrift 1, 19065 Pinnow
Lehrgangsinhalt
- Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Allgemeine rechtliche Grundlagen für die Durchführung der Kampfmittelbeseitigung – Entstehung
- Sprengstoffrecht
- Europäische Rechtsvorschriften
- Sprengstoffgesetz und Verordnungen zum Sprengstoffgesetz – Technische Regeln zum Sprengstoffrecht, insbesondere SprengTR 310 „Sprengarbeiten“
- Rechtsvorschriften zu den in Nummer 1 genannten explosionsgefährlichen Stoffen und Tätigkeiten
- Gefahrgutrecht
- Arbeitsschutz
- weitere Regelungen
- Sicherheitsaspekte
- Grundsätze mit folgenden Inhalten (Sicherheitsbetrachtung):
a) Ermitteln und Beurteilen der mit den beabsichtigten Tätigkeiten nach Nummer 1 verbundenen möglichen Gefährdungen
b) Ermitteln und Treffen der notwendigen und geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdung
c) Überprüfen und erforderlichenfalls Anpassen der Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen d) Führen von Dokumentationen zu den in Buchstaben a bis c genannten Pflichten
- Sicheres Verhalten vor, während und nach der Entschärfung bzw. Sprengung
- verbotenes Verhalten
- verbotene Stoffe und Gegenstände
- Einweisung der Hilfskräfte, insbesondere in die Gegebenheiten der Räum- oder Sprengstelle – Absperrmaßnahmen
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- Bewertung der Witterungseinflüsse
- Fachtechnische Grundlagen
- Identifizieren von Fundmunition (Abwurfmunition unterschiedlicher Herkunft) und ihrer Zünder (Zündertechnik unterschiedlicher Herkunft) sowie Bewertung und Einschätzung ihrer Transportfähigkeit
- Detonationsphysik
- Entschärfen von Fundmunition
- Vernichten von Fundmunition durch Sprengverfahren
- Aussprache und Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
- Praktische Übungen
- Prüfung
- Praktische Prüfung: Entschärfen einer Fliegerbombe, Vernichten von Fundmunition durch Sprengverfahren
- Theoretische Prüfung: schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung
Besondere Zulassungsvoraussetzung
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV. zu Lehrgangs- beginn,
a) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem
– Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung“ oder
– Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung – Anpassung für Personen, die eine Ausbildung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung absolviert haben“
oder
die Teilnahme an einem
– Wiederholungslehrgang „Verfahren der Kampfmittelbeseitigung“
jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn
und
b) Nachweise über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als fachtechnisches Aufsichtspersonal beim Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Fundmunition in einem gewerblichen Unternehmen der Kampfmittelräumung oder bei einem Staatlichen Kampfmittelräumdienst.
Die praktische Tätigkeit muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein. Der Nachweis zu Buchstabe a ist durch Vorlage
– eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag
oder
– des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen der in Buchstabe a genannten Lehrgänge zu erbringen.
Die Nachweise zu Buchstabe b müssen durch den Inhaber der Erlaubnis nach § 7 SprengG oder den Leiter des Staatlichen Kampfmittelräumdienstes ausgestellt sein.
Dauer
3 Woche
Abschluss
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (nach §32 III Nr. 8 der 1. SprengV) nach praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Lehrgangskosten
Anmeldung
Organisatorische Hinweise
Hotelbuchungen organisieren Sie bitte selbstständig.
Nachfolgende Hotels oder Pensionen befinden sich im unmittelbaren Umfeld.
- Schloss Basthorst, Schlossstraße 18 in 19089 Crivitz OT Basthorst, Tel. 03863 5250, E-Mail: info@schloss-basthorst.de
- Hotel und Ferienwohnungen Rabenstein, Residence Park 7 in 19065 Raben-Steinfeld, Tel. 03860 580270, E-Mail: info@hotel-rabenstein.com
- Gut Settin, Crivitzer Straße 45, 19089 Settin, Tel.: 03861 55200
- Pension Bett am Kornfeld, an der Crivitzer Chaussee 3, 19065 Pinnow, Tel. 03860 8277, E-Mail: info@pension-bett-am-kornfeld.de
- Ferienpark am Pinnower See, Am See 61 A in 19065 Pinnow, Tel. 03860 547, E-Mail: info@ferienpark-pinnow.de
- Ferienhausvermietung Buchholz, Schweriner Strasse 30 in 19306 Neustadt-Glewe, Tel. 038757/ 596900, E-Mail: ferienhaeuser.buchholz@freenet.de
- Ferienwohnungen in Pinnow und Umfeld
Allgemeine Hinweise und Schulungsbedingungen
Anmeldungen können bis zu 20 Arbeitstage (Ausnahme: Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung: bis zu 30 Arbeitstage) vor Veranstaltungs- beginn per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl von 20 Personen berücksichtigt.
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, -EOD TRANING CENTRE- zustande.
Hotelbuchungen müssen von den Teilnehmern selbstständig organisiert werden.
Rücktritt und Kündigung
Änderungen und Absage von Veranstaltungen
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, zu Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, eine Veranstaltung aus ihr nicht zu vertretenden Gründen (mangelnde Teilnehmeranzahl; Mindestteilnehmer pro Veranstaltung: 10, Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt) örtlich oder räumlich zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden gegebenenfalls zurückerstattet.
Änderungen vorbehalten!
Sonderlehrgang
Das PDF steht Ihnen hier zum Download bereit.
Anmeldeformular
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular
Bitte beachten Sie, dass ohne eine gültige Un-bedenklichkeits-bescheinigung nach §34 der 1. SprengV eine Teilnahme an unseren Lehrgängen nicht zugelassen ist. Den nachfolgenden Antrag reichen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
Bescheinigung
über die Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung
Bescheinigung
über die Teilnahme an Sprengungen