Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern
Ausbildung 2025
Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten
1. Lehrgangsziel
Der Lehrgang dient zum Erwerb der Fachkunde für die Durchführung übertägiger allgemeiner Sprengarbeiten. Allgemeine Sprengarbeiten sind „alltägliche“ Sprengungen; wie Erd-, Abtrags-, Gestein-, Holz-, Wurzel- und Metallsprengungen oder ähnliche Sprengungen, die keine andere Fachkunde als Grund- oder Sonderlehrgang benötigen.
Diese Ausbildung dient auch der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten als Basisausbildung von in der Kampfmittelbeseitigung gebräuchlichen Sprengverfahren und befähigt auch in Verbindung mit dem Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung zum sprengtechnischen Vernichten von Kampfmitteln.
Mit erfolgreicher Teilnahme werden Grundkenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen über:
1.1. Verwenden von Explosivstoffen einschließlich Zündmitteln zum Sprengen von:
- Gestein, Ton, Kies, Sand, Erdreich, Metall und Holz
- in bis zu 12 m langen Bohrlöchern bei Gewinnungssprengungen
- in Bohrlöchern beliebiger Länge zum profilgerechten Herstellen von Böschungen
- beim Schnüren sowie Lassen- oder Kesselsprengungen
- unbelasteten Bauwerksteilen (z.B. Fundamenten) bis max. 2,50 m Höhe
sowie Verwenden von steinbrechenden Kartuschen der Kategorie P2 zum Aufbrechen und Zerkleinern von Gestein und unbelasteten Bauwerksteilen (z.B. Fundamenten) bis max. 2,50 m Höhe.
1.2. Aufbewahren, Verbringen und Vernichten, innerhalb der Betriebsstätte: Transport, Überlassen und Empfangnahme, Erwerben, in Empfang nehmen und Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen nach Nummer 1.1.
Mit erfolgreicher Teilnahme am „Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten“ ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Grundlehrgang zum Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren von Fundmunition – Grundlehrgag für fachtechnisches Aufsichtsper- sonal in der Kampfmittelbeseitigung erfüllt.
Termin
2026
Ort
GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern
Mitteltrift 1, 19065 Pinnow
2. Zulassungsvoraussetzungen
- Vollendung des 21. Lebensjahres und
- Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 II der 1. SprengV – spätestens zu Lehrgangsbeginn
- Körperliche Eignung
- Nachweis über die Mitwirkung im Rahmen als Hilfskraft innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang an der Vorbereitung und der Durchführung von mindestens:
- Je zehn Sprengungen in drei verschiedenen Sprengverfahren (Sprengungen in Festgestein, Gewinnungssprengungen: Bohrlochsprengungen, Schnüren, Kesselsprengungen, Lassensprengungen, Sprengungen zur Nachzerkleinerung, Sprengverfahren: mit Bohrloch-, an-, auf- oder unterlegter Ladung, Baugrubensprengungen, Grabensprengungen, Profilsprengungen, Sprengungen in Lockergestein, Sprengungen von unbelasteten Bauwerksteilen (z. B. Fundamenten) bis maximal 2,50 m Höhe, Holzsprengungen: Sprengung einzelner Stubben, Sprengung von einzelnen Holzquerschnitten
- oder
- 50 Sprengungen
- oder
- 25 Sprengungen innerhalb eines Jahres
Die Mitwirkung an den oben genannten Sprengungen muss im Rahmen als Hilfskraft bei Sprengarbeiten und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.
Die Nachweise müssen durch die für die jeweilige Sprengung verantwortliche Person nach § 19 SprengG ausgestellt sein und sollen dem Muster der Anlage A 3.1 der „Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht“ entsprechen.
3. Lehrgangsinhalte
- Nationale Rechtsgrundlagen im Umgang mit Explosivstoffen
- Zusammensetzung, Aufbau und Wirkungsweise von Sprengmitteln und Sprengzubehör sowie deren Einsatzbereiche
- Planung und Durchführung von Sprengungen
- Sprengtechnik und Lademengenberechnung
- Aussprache und Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
- Praktische Übungen in der arbeitssicheren Handhabung von Sprengmitteln
- Prüfung
4. Lehrgangsdauer
7 Tage
5. Abschluss
Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
6. Lehrgangskosten
Seminarkosten inkl. Lehrmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr: 1.897,75 EUR netto
Verpflegungsleistungen (2. Frühstück, Mittagstisch, Kaffeeimbiss): 208,25 EUR brutto
Anmeldung
Organisatorische Hinweise
Hotelbuchungen organisieren Sie bitte selbstständig.
Nachfolgende Hotels oder Pensionen befinden sich im unmittelbaren Umfeld.
- Firmenwohnungen im EOD TRAINING CENTRE, Mitteltrift 1 in 19065 Pinnow, Tel. Nr. 03860 50590, E-Mail: office@gfkb-mv.de. Eine begrenzte Anzahl an Firmenwohnungen bieten wir zum Sonderpreis von 80,25 EUR pro Person und Nacht an. Für diese Leistung erfolgt eine gesonderte Rechnungslegung.
- Firmenwohnung der Fa. GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, Am Kiessee 2 in 19065 Pinnow, Tel. Nr. 03860 50590, E-Mail: office@gfkb-mv.de. Eine begrenzte Anzahl an Firmenwohnungen bieten wir zum Sonderpreis von 80,25 EUR pro Person und Nacht an. Für diese Leistung erfolgt eine gesonderte Rechnungslegung.
- Schloss Basthorst, Schlossstraße 18 in 19089 Crivitz OT Basthorst, Tel. 03863 5250, E-Mail: info@schloss-basthorst.de. Die Mitarbeiter des Hotels geben Ihnen gerne Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Hotel und Ferienwohnungen Rabenstein, Residence Park 7 in 19065 Raben-Steinfeld, Tel. 03860 580270, E-Mail: info@hotel-rabenstein.com. Die Mitarbeiter des Hotels geben Ihnen gerne Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Pension Bett am Kornfeld, An der Crivitzer Chaussee 3, 19065 Pinnow, Tel. 03860 8277, E-Mail: info@pension-bett-am-kornfeld.de. Frau Möller gibt Ihnen gerne Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Ferienpark am Pinnower See, Am See 61 A in 19065 Pinnow, Tel. 03860 547, E-Mail: info@ferienpark-pinnow.de. Familie Lehner gibt Ihnen Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Ferienhausvermietung Buchholz, Schweriner Straße 30 in 19306 Neustadt-Glewe, Tel. 038757/ 596900, E-Mail: ferienhaeuser.buchholz@freenet.de. Familie Buchholz gibt Ihnen Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
Allgemeine Hinweise und Schulungsbedingungen
Anmeldungen können bis zu 20 Arbeitstage (Ausnahme: Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung: bis zu 30 Arbeitstage) vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl von 20 Personen berücksichtigt.
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, -EOD TRANING CENTRE- zustande. Hotelbuchungen müssen von den Teilnehmern selbstständig organisiert werden.
Rücktritt und Kündigung
Teilnehmer können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieser Rücktritt kann per E-Mail oder Fax erfolgen. Folgende Stornokosten werden dem Teilnehmer auf Grundlage des Zeitpunkts des Einganges der Rücktritterklärung bei der GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern in Rechnung gestellt.
Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
Rücktritt bis 6-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnehmergebühr
Rücktritt bis 2-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie Rücktritt am Veranstaltungstag/ Nichterscheinen: 100% der Teilnehmergebühr
Änderungen und Absage von Veranstaltungen
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, zu Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, eine Veranstaltung aus ihr nicht zu vertretenden Gründen (mangelnde Teilnehmeranzahl; Mindestteilnehmer pro Veranstaltung: 10, Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt) örtlich oder räumlich zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden gegebenenfalls zurückerstattet.
Änderungen vorbehalten!
Grundlehrgang
Das PDF steht Ihnen hier zum Download bereit.
Anmeldeformular
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular
Bitte beachten Sie, dass ohne eine gültige Un-bedenklichkeits-bescheinigung nach §34 der 1. SprengV eine Teilnahme an unseren Lehrgängen nicht zugelassen ist.
Bescheinigung
über die Teilnahme an Sprengungen