Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern
Ausbildung 2024 / 2025
Grundlehrgang für Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung (Gruppenlehrgang)
Der Grundlehrgang dient der Erlangung der Fachkunde für den Umgang mit Fundmunition. Dazu gehören das Aufsuchen, Freilegen, Bergen, Transport, Überlassen und Empfangnahme in der Betriebsstätte (Räumstelle), Verbringen, Überlassen und Aufbewahren von Fundmunition, sowie das Aufbewahren von zur Delaborierung ausgesonderter sprengkräftiger Kriegswaffen.
Die bestandene Ausbildung befugt zur Arbeit als Fachtechnische Aufsichtsperson auf Kampf- mittelräumbaustellen, sowie zur Leitung dieser.
Termin
27.01.2025 – 28.03.2025
14.04.2025 – 13.06.2025
Ort
GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern
Mitteltrift 1, 19065 Pinnow
Inhalte
- Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Allgemeine rechtliche Grundlagen für die Durchführung der Kampfmittelbeseitigung - Sprengstoffrecht
- Gefahrgutrecht
- Waffenrecht, Kriegswaffenkontrollrecht
- Arbeitsschutz
- Chemikalienrecht
- Umweltrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht sowie weitere Regelungen
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Zivilrecht
- Munitionsspezifische Grundlagen (Munition, Ballistik, Explosivstoffe)
- Munitionstechnik (deutsche und alliierte Munition I. und II. Weltkrieg sowie Neuzeit)
- Sachgerechte Planung, Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten auf Flächenräumstellen sowie bei Einzelfunden
- Verfahren, Geräte, Maschinen und Anlagen bei der Durchführung der Arbeiten
- Vermessung (Grundlagen) und Detektion
- Tiefbauarbeiten, Sicherung
- Bergungstechnologien
- Transporttechnik und Separieranlagen
- Aufbewahren auf der Räumstelle und Lagern
- Aussprache und Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
- Praktische Übungen zur arbeitssicheren Durchführung der Tätigkeiten
- Prüfung
Besondere Zulassungsvoraussetzung
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zu Lehrgangsbeginn
- und
- Die nachfolgenden Alternativen der Buchstaben sind als „eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung“ im Sinne des § 35 Absatz 3a Satz 1 1. SprengV anzusehen. Dies bedeutet, dass die nach § 35 Absatz 3a Satz 1 1. SprengV vorgesehenen Sprenglehrgänge nicht besucht werden müssen
- und
- Nachweis über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (der Abschluss muss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 4 zugeordnet sein)
- und
- Nachweis über eine einer zweijährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft* in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
- oder
- Nachweis über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (der Abschluss muss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 6 zugeordnet sein)
- und
- Nachweis von mindestens einer einjährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft* in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
- oder
- Nachweis über eine Ausbildung bei der Bundeswehr als Fachkundiger „Munition“ im Aufgabengebiet Kampfmittelabwehr der Bundeswehr
- und
- Nachweis von mindestens einer sechsmonatigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft* in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
- oder
- Nachweis über eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit als Hilfskraft* in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
* Hilfskraft im hier genannten Sinne ist eine Person
– die das 18. Lebensjahr vollendet hat,
– die physisch und psychisch geeignet ist und
– von der zu erwarten ist, dass sie die ihr übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt
Die praktische Tätigkeit muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein; die nachweise hierzu müssen durch den Inhaber der Erlaubnis nach § 7 SprengG oder den Leiter des Staatlichen Kampfmittelräumdienstes ausgestellt sein und sollen dem Muster des Anhangs entsprechen.
Dauer
9 Wochen
Abschluss
Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Lehrgangskosten
Seminarkosten inkl. Lehrmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr: 12.160,25 EUR netto
Verpflegungsleistungen (2. Frühstück, Mittagstisch, Kaffeeimbiss): 1.338,75 EUR brutto
Anmeldung
Organisatorische Hinweise
Hotelbuchungen organisieren Sie bitte selbstständig.
Nachfolgende Hotels oder Pensionen befinden sich im unmittelbaren Umfeld.
- Firmenwohnungen im EOD TRAINING CENTRE, Mitteltrift 1 in 19065 Pinnow, Tel. Nr. 03860 50590, E-Mail: office@gfkb-mv.de. Eine begrenzte Anzahl an Firmenwohnungen bieten wir zum Sonderpreis von 80,25 EUR pro Person und Nacht an. Für diese Leistung erfolgt eine gesonderte Rechnungslegung.
- Firmenwohnung der Fa. GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, Am Kiessee 2 in 19065 Pinnow, Tel. Nr. 03860 50590, E-Mail: office@gfkb-mv.de. Eine begrenzte Anzahl an Firmenwohnungen bieten wir zum Sonderpreis von 80,25 EUR pro Person und Nacht an. Für diese Leistung erfolgt eine gesonderte Rechnungslegung.
- Schloss Basthorst, Schlossstraße 18 in 19089 Crivitz OT Basthorst, Tel. 03863 5250, E-Mail: info@schloss-basthorst.de. Die Mitarbeiter des Hotels geben Ihnen gerne Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Hotel und Ferienwohnungen Rabenstein, Residence Park 7 in 19065 Raben-Steinfeld, Tel. 03860 580270, E-Mail: info@hotel-rabenstein.com. Die Mitarbeiter des Hotels geben Ihnen gerne Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Pension Bett am Kornfeld, An der Crivitzer Chaussee 3, 19065 Pinnow, Tel. 03860 8277, E-Mail: info@pension-bett-am-kornfeld.de. Frau Möller gibt Ihnen gerne Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Ferienpark am Pinnower See, Am See 61 A in 19065 Pinnow, Tel. 03860 547, E-Mail: info@ferienpark-pinnow.de. Familie Lehner gibt Ihnen Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
- Ferienhausvermietung Buchholz, Schweriner Straße 30 in 19306 Neustadt-Glewe, Tel. 038757/ 596900, E-Mail: ferienhaeuser.buchholz@freenet.de. Familie Buchholz gibt Ihnen Auskunft über mögliche Buchungskonditionen.
Allgemeine Hinweise und Schulungsbedingungen
Anmeldungen können bis zu 20 Arbeitstage (Ausnahme: Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung: bis zu 30 Arbeitstage) vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl von 20 Personen berücksichtigt.
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, -EOD TRANING CENTRE- zustande. Hotelbuchungen müssen von den Teilnehmern selbstständig organisiert werden.
Rücktritt und Kündigung
Teilnehmer können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieser Rücktritt kann per E-Mail oder Fax erfolgen. Folgende Stornokosten werden dem Teilnehmer auf Grundlage des Zeitpunkts des Einganges der Rücktritterklärung bei der GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern in Rechnung gestellt.
Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
Rücktritt bis 6-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnehmergebühr
Rücktritt bis 2-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie Rücktritt am Veranstaltungstag/ Nichterscheinen: 100% der Teilnehmergebühr
Änderungen und Absage von Veranstaltungen
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, zu Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.
Die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, eine Veranstaltung aus ihr nicht zu vertretenden Gründen (mangelnde Teilnehmeranzahl; Mindestteilnehmer pro Veranstaltung: 10, Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt) örtlich oder räumlich zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden gegebenenfalls zurückerstattet.
Änderungen vorbehalten!
Grundlehrgang
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Anmeldeformular
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular
Bitte beachten Sie, dass ohne eine gültige Un-bedenklichkeits-bescheinigung nach §34 der 1. SprengV eine Teilnahme an unseren Lehrgängen nicht zugelassen ist.
Bescheinigung
über die Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung