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Verfahren in der Kampfmittelbeseitigung

Der Lehrgang dient dem Erhalt der vorhandenen Fachkunde für die Tätigkeit in der Kampfmittelräumung. Die Veranstaltung dient auch der Auffrischung und Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachtechnischen Aufsichtsperson nach §20 SprengG. Dabei werden aktuelle Erfahrungen des Unfallgeschehens, der Munitionstechnik, der Sondier- und Sprengtechnik vorgestellt. Mit der Teilnahme am Wiederholungslehrgang „Verfahren der Kampfmittelbeseitigung“ wird die Verpflichtung gemäß § 32 Absatz 5 der Ersten SprengV für Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG sowie eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG hinsichtlich der Inhalte folgender Lehrgänge erfüllt:

Durchführen von Sprengarbeiten

Anmeldungen können bis zu 20 Arbeitstage (Ausnahme: Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung: bis zu 30 Arbeitstage) vor Veranstaltungs-beginn per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl von 20 Personen berücksichtigt.

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GFKB Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH Mecklenburg-Vorpommern, -EOD TRANING CENTRE- zustande. Hotelbuchungen müssen von den Teilnehmern selbstständig organisiert werden.

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