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Für den Umgang mit Fundmunition – Sperrwaffen der Marine – im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung

Der Sonderlehrgang dient der Erlangung der Fachkunde für den Umgang mit Fundmunition – Sperrwaffen der Marine – im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung, eingeschränkt auf das Aufsuchen, Freilegen, Identifizieren, Feststellung der Umgangssicherheit, Bergen, Vernichten, das Aufbewahren, den Transport innerhalb der Betriebsstätte und das Überlassen, sowie die Empfangnahme.

Im munitionstechnischen Ausbildungsbestandteil werden der Aufbau, die Funktion und die Wirkungskomponenten von Marinesperrwaffen behandelt.

Kampfmittelbeseitigung – Entschärfen und Vernichten von Fundmunition auf einer Räum- oder Sprengstelle

Zweifellos gehört das Entzündern von Abwurfmunition zu den verantwortungsvollsten und gefährlichsten Tätigkeiten in der Kampfmittelräumung. Der Umgang mit Abwurfmunition verlangt auf Grund des enormen Gefährdungs- und Schadenpotenzials vom Fachkundigen nach §20 SprengG einen hohen Ausbildungsstand und umsichtiges Handeln. Ziel der Ausbildung ist ein in der Praxis belastbarer Befähigungsscheininhaber nach §20 für das Entschärfen, Entzündern oder für die Sprengung von Abwurfmunition unter Beachtung der Sicherheit und der Schadensbegrenzung.

Sondergebiete Kampfmittelbeseitigung – Fundmunition mit chemischen Kampfstoffen

Der Umgang mit CKS-Fundmunition und chemischen Kampfstoffen verlangt vom Fachkundigen nach §20 SprengG der Kampfmittelräumung einen hohen Ausbildungsstand. Ziel der Ausbildung ist ein in der Praxis belastbarer Befähigungsscheininhaber, der eine CKS- Räumstelle selbstständig leiten kann oder zur Sicherung eines CKS-Einzelfunds unter Beachtung des Arbeitsschutzes und der Umfeldgefährdung die entsprechenden Maßnahmen festlegen kann. Hierfür sind ein sicheres Erkennen und Identifizieren von chemischer Kampfstoffmunition und die Einschätzung des vorliegenden Gefährdungspotenzials erforderlich.
Im munitionstechnischen Ausbildungsbestandteil werden der Aufbau, die Funktion und die Wirkungskomponenten von chemischer Kampfstoffmunition behandelt. Dazu gehören auch das Aufsuchen, Identifizieren, Bergen und Transportieren. Ein weiterer Teil der Ausbildung umfasst die Erarbeitung eines Räumkonzeptes. Hierbei werden nicht nur der Ablauf von Maßnahmen der Beräumung chemischer Kampfstoffmunition, sondern auch entsprechenden sicherheitstechnischen Regeln für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die Bestandteile der persönliche Schutzausrüstung, die Grundlagen für deren Anwendung, entsprechende Anwendungsbeschränkungen und –grenzen, sowie die Erkundung und Analytik dem Lehrgangsteilnehmer nähergebracht. In einem praktischen Teil werden die Erkundung von CKS, der Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung, einschließlich schwerer Atemschutzgeräte, Dekontamination, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen gelehrt.

Kampfmittelbeseitigung für Behördenvertreter

Dieser Lehrgang beinhaltet den Erwerb und die Erweiterung zu bestimmten Grundlagen und Themen in der Kampfmittelbeseitigung.Dieser Grundlehrgang ist eine Voraussetzung für den Grundlehrgang Umgang mit Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung (FAP). Alternativ kann auch der Grundlehrgang allgemeine Sprengarbeiten als Zugangsvoraussetzung in unserer Ausbildungseinrichtung absolviert werden.

Warschauer Pakt

Der Sonderlehrgang dient der Erlangung der Fachkunde für den Umgang mit Fundmunition – des Warschauer Pakts – im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung, eingeschränkt auf das Aufsuchen, Freilegen, Identifizieren, Feststellung der Umgangssicherheit, Bergen, das Aufbewahren, den Transport innerhalb der Betriebsstätte und das Überlassen, sowie die Empfangnahme.
Im munitionstechnischen Ausbildungsbestandteil werden der Aufbau, die Funktion und die Wirkungskomponenten von Munition des Warschauer Pakts behandelt.

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