Suche
Close this search box.

Umgang mit Explosivstoffen – ausgenommen das Verwenden

Dieser Lehrgang beinhaltet die Fachkunde für das Erwerben, das Überlassen, die Empfangnahme, das Verbringen, das Aufbewahren, der Transport innerhalb der Betriebsstätte, sowie das Vernichten von Explosivstoffen. Der Umgang mit Zündmitteln wird auf das Vernichten von Explosivstoffen beschränkt.
Dieser Grundlehrgang ist eine Voraussetzung für den Grundlehrgang Umgang mit Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung (FAP). Alternativ kann auch der Grundlehrgang allgemeine Sprengarbeiten als Zugangsvoraussetzung in unserer Ausbildungseinrichtung absolviert werden.

Für Allgemeine Sprengarbeiten

Der Lehrgang dient zum Erwerb der Fachkunde für die Durchführung übertägiger allgemeiner Sprengarbeiten. Allgemeine Sprengarbeiten sind „alltägliche“ Sprengungen; wie Erd-, Ab- trags-, Gestein-, Holz-, Wurzel- und Metallsprengungen oder ähnliche Sprengungen, die keine andere Fachkunde als Grund- oder Sonderlehrgang benötigen.

Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung

Der Grundlehrgang dient der Erlangung der Fachkunde für den Umgang mit Fundmunition. Dazu gehören das Aufsuchen, Freilegen, Bergen, Transport, Überlassen und Empfangnahme in der Betriebsstätte (Räumstelle), Verbringen, Überlassen und Aufbewahren von Fundmuni- tion, sowie das Aufbewahren von zur Delaborierung ausgesonderter sprengkräftiger Kriegswaffen.

Die bestandene Ausbildung befugt zur Arbeit als Fachtechnische Aufsichtsperson auf Kampf- mittelräumbaustellen, sowie zur Leitung dieser.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner