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Fachtechnische Aufsichtsperson §20 SprengG (w/m/d)

Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern Karriere Ab sofort Fachtechnische Aufsichtsperson §20 SprengG (w/m/d) Aufgaben Planung und Einrichtung der Räumstelle Organisation und Leitung der Arbeit des Trupps auf der Räumstelle, Beaufsichtigung aller Tätigkeiten im Umgang mit Kampfmitteln / Explosivstoffen Überwachung von Baustellen (Bohrüberwachung, Aushubüberwachung) Erstellung und Dokumentation von Statistiken und Auswertungen Abrechnung Anforderungen Befähigungsschein §20 SprengG für die Kampfmittelbergung […]

Baumaschinist (w/m/d)

Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern Karriere Ab sofort Baumaschinist (w/m/d) Aufgaben Bedienen von Baumaschinen ( Bagger, Radlader, Baukleingeräte ) Arbeiten im Umgang mit Kampfmitteln / Explosivstoffen Anforderungen umfangreiche Kenntnisse im Führen der oben genannten Baumaschinen Führerscheinklasse 3 oder B Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit technisches Verständnis gesundheitlich geeignet Einsatzort Deutschland Arbeitszeit Vollzeit Freiwillige Zusatzleistungen Monatliche Sachbezugsleistungen in Höhe von 40 […]

Sondierer (w/m/d)

Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern Karriere Ab sofort Sondierer (w/m/d) Aufgaben Suche von Kampfmitteln und Kampfmittelteilen mit Sondiergeräten Kennzeichnung von Fundstellen, Meldung der Funde Arbeiten im Freien Anforderungen umfangreiche Kenntnisse im Führen verschiedener Sondiergeräte Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit gesundheitlich geeignet Einsatzort Deutschland Arbeitszeit Vollzeit Freiwillige Zusatzleistungen Monatliche Sachbezugsleistungen in Höhe von 40 EUR für Fahrzeugführer Betriebliche Altersvorsorge ab 1 […]

Räumarbeiter (w/m/d)

Kampfmittelbeseitigung Mecklenburg-Vorpommern Karriere Ab sofort Räumarbeiter (w/m/d) Aufgaben Ausgraben von Kampfmitteln und Kampfmittelteilen Kennzeichnung von Fundstellen, Meldung der Funde Arbeiten im Freien Anforderungen Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit gesundheitlich geeignet Einsatzort Deutschland Arbeitszeit Vollzeit Freiwillige Zusatzleistungen Monatliche Sachbezugsleistungen in Höhe von 40 EUR für Fahrzeugführer Betriebliche Altersvorsorge ab 1 Jahr Betriebszugehörigkeit Zahlung von Verpflegungspauschalen (Auslösen) Krankenzusatzversicherung ab 6 […]

Umgang mit Explosivstoffen – ausgenommen das Verwenden

Dieser Lehrgang beinhaltet die Fachkunde für das Erwerben, das Überlassen, die Empfangnahme, das Verbringen, das Aufbewahren, der Transport innerhalb der Betriebsstätte, sowie das Vernichten von Explosivstoffen. Der Umgang mit Zündmitteln wird auf das Vernichten von Explosivstoffen beschränkt.
Dieser Grundlehrgang ist eine Voraussetzung für den Grundlehrgang Umgang mit Fundmunition zur Kampfmittelbeseitigung (FAP). Alternativ kann auch der Grundlehrgang allgemeine Sprengarbeiten als Zugangsvoraussetzung in unserer Ausbildungseinrichtung absolviert werden.

Für Allgemeine Sprengarbeiten

Der Lehrgang dient zum Erwerb der Fachkunde für die Durchführung übertägiger allgemeiner Sprengarbeiten. Allgemeine Sprengarbeiten sind „alltägliche“ Sprengungen; wie Erd-, Ab- trags-, Gestein-, Holz-, Wurzel- und Metallsprengungen oder ähnliche Sprengungen, die keine andere Fachkunde als Grund- oder Sonderlehrgang benötigen.

Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung

Der Grundlehrgang dient der Erlangung der Fachkunde für den Umgang mit Fundmunition. Dazu gehören das Aufsuchen, Freilegen, Bergen, Transport, Überlassen und Empfangnahme in der Betriebsstätte (Räumstelle), Verbringen, Überlassen und Aufbewahren von Fundmuni- tion, sowie das Aufbewahren von zur Delaborierung ausgesonderter sprengkräftiger Kriegswaffen.

Die bestandene Ausbildung befugt zur Arbeit als Fachtechnische Aufsichtsperson auf Kampf- mittelräumbaustellen, sowie zur Leitung dieser.

Verfahren in der Kampfmittelbeseitigung

Der Lehrgang dient dem Erhalt der vorhandenen Fachkunde für die Tätigkeit in der Kampfmittelräumung. Die Veranstaltung dient auch der Auffrischung und Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachtechnischen Aufsichtsperson nach §20 SprengG. Dabei werden aktuelle Erfahrungen des Unfallgeschehens, der Munitionstechnik, der Sondier- und Sprengtechnik vorgestellt. Mit der Teilnahme am Wiederholungslehrgang „Verfahren der Kampfmittelbeseitigung“ wird die Verpflichtung gemäß § 32 Absatz 5 der Ersten SprengV für Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG sowie eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG hinsichtlich der Inhalte folgender Lehrgänge erfüllt:

Für den Umgang mit Fundmunition – Sperrwaffen der Marine – im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung

Der Sonderlehrgang dient der Erlangung der Fachkunde für den Umgang mit Fundmunition – Sperrwaffen der Marine – im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung, eingeschränkt auf das Aufsuchen, Freilegen, Identifizieren, Feststellung der Umgangssicherheit, Bergen, Vernichten, das Aufbewahren, den Transport innerhalb der Betriebsstätte und das Überlassen, sowie die Empfangnahme.

Im munitionstechnischen Ausbildungsbestandteil werden der Aufbau, die Funktion und die Wirkungskomponenten von Marinesperrwaffen behandelt.

Kampfmittelbeseitigung – Entschärfen und Vernichten von Fundmunition auf einer Räum- oder Sprengstelle

Zweifellos gehört das Entzündern von Abwurfmunition zu den verantwortungsvollsten und gefährlichsten Tätigkeiten in der Kampfmittelräumung. Der Umgang mit Abwurfmunition verlangt auf Grund des enormen Gefährdungs- und Schadenpotenzials vom Fachkundigen nach §20 SprengG einen hohen Ausbildungsstand und umsichtiges Handeln. Ziel der Ausbildung ist ein in der Praxis belastbarer Befähigungsscheininhaber nach §20 für das Entschärfen, Entzündern oder für die Sprengung von Abwurfmunition unter Beachtung der Sicherheit und der Schadensbegrenzung.

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